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Startseite > Projektinformationen > Förderbedingungen

Link zum Vergrößern: Schema zur administrativen Einbindung des ELSA-Projekts innerhalb der Gremien der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) und der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG-Elbe) sowie Hamburger Behörden

Einbindung des ELSA-Projekts innerhalb der Gremien der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) und der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG-Elbe) sowie Hamburger Behörden.

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Förderbedingungen

Eine Verbesserung der Schadstoffsituation im gesamten Elbe-Einzugsgebiet ermöglicht die Erfüllung umweltrechtlicher Anforderungen sowie den gefahrlosen Einsatz von Sedimenten in der Landwirtschaft und der gewässerverträglichen Umlagerung von Sedimenten im Tideelbereich.



Veranlassung

Auf der 15. Sitzung des Elbe-Rats der Flussgebietsgemeinschaft Elbe hat dieses Gremium den Koordinierungsrat unter Einbeziehung der ad-hoc Arbeitsgruppe Schadstoffe/Sedimentmanagement gebeten, Ansatzpunkte zur länderübergreifenden Zusammenarbeit zu erarbeiten und dazu dem Elbe-Rat regelmäßig über die erzielten Fortschritte zu berichten.

Ansatzpunkte zur länderübergreifenden Zusammenarbeit

Antragsteller können sein:
  • die Länder der Flussgebietsgemeinschaft Elbe sowie die Tschechische Republik (vertreten in den Gremien der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe)
  • Facharbeitsgruppen der Flussgebietsgemeinschaft Elbe beziehungsweise der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe
  • Unternehmen und Organisationen aus Deutschland oder Tschechien, die im Elbegebiet einschlägig aktiv sind.

Prüfung der Förderfähigkeit der Vorhaben

Jedem beantragten Vorhaben muss die begründete Annahme seiner überregionalen Bedeutung zu Grunde liegen. Unter dieser Maßgabe sind förderfähig (nicht erschöpfende Auflistung):

  • Gutachten, die eine Entscheidungsgrundlage für die Auswahl von Maßnahmen bilden. Hierzu zählen neben der Sanierung und Sicherung von relevanten Schadstoffquellbereichen im gesamten Elbe-Einzugsgebiet auch solche zur Begründung einer etwaigen Fristverlängerung im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, bis hin gegebenenfalls zur Ausweisung von weniger strengen Umweltzielen.
  • Gutachten zum Schließen von Daten- oder Kenntnislücken zur Verbesserung des Prozess- und Systemverständnisses
  • Kofinanzierung von konkreten Sanierungsmaßnahmen; die Festlegung des jeweiligen Fördersatzes erfolgt einzelfallbezogen
  • Beweissicherung der durchgeführten Maßnahmen
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